Errichtung und Betrieb von Sedimentfallen zur Überwachung der Gewässergüte in Umsetzung der Richtlinie 76/464/EWG

Mit der kurzfristig geplanten Umsetzung der Richtlinie des Rates der EU in nationales Recht wird die Einleitung von Abwässern in Vorfluter unter anderem von ihren Auswirkungen auf die Beschaffenheit der Schwebsedimente abhängig gemacht.

Die Einhaltung der im Entwurf der Verordnung formulierten Zielstellungen an die Gewässergüte, welche sich aus der Beschaffenheit von Wasser und Schwebsedimente zusammensetzt, kann nur nachgewiesen werden, wenn über einen längeren Zeitraum Schwebsedimente in geeigneten Vorrichtungen gesammelt und nach ihrer Entnahme analysiert werden. Dazu dienen Sedimentfallen.

Die sichere Verankerung am Gewässerboden erfolgt durch Füße aus Beton oder langzeitstabilem anorganischem Geopolymer®, in welche Stangen zur höhenverstellbaren Aufhängung der Kästen eingegossen werden. Die Höhe der Aufhängung wird durch fachkundiges Personal so eingestellt, daß auch bei Niedrigwasser die Sedimentfalle ausreichend mit Wasser überströmt wird.

Mit unserer langjährigen Kompetenz können wir das komplette Dienstleistungspaket zum Thema Schwebsedimentbelastung anbieten:

  • Erstellung eines Beprobungsplanes,

  • Installation von Sedimentfallen zur Erfassung von Schwebsedimenten einschließlich ihrer Wartung und ihres wasserwirtschaftlich sachgerechten Betriebes,

  • die regelmäßige Entleerung der Fallen durch geschultes Personal, chemische Analyse und Dokumentation der Ergebnisse,

  • die sachkundige Bewertung und Interpretation der Ergebnisse in Bezug auf sedimentbeeinflussende Einleiter sowie zur natürlichen Schwankungsbreite der Sedimentbeschaffenheit.

Die Abstimmung der Modalitäten bei Einbau und Betrieb der Sedimentfallen mit der jeweils zuständigen Fluß- oder Talsperrenmeisterei wird durch B.P.S. Engineering sichergestellt. Als Auftraggeber erhalten Sie zu einem fairen Preis die komplette und fachgerechte Dienstleistung rund um das Schwebsediment.

 zum Seitenanfang                           Kontakt


"Richtlinie des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft" (76/464/EWG)

"Entwurf einer Verordnung zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme und Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe" (Bundesregierung 1999)

 

 

B.P.S. Engineering GmbH, Reinsdorfer Str. 29, D-08066 Zwickau, Germany, Phone +49-375-440688-10, Fax -12, www.bps-zwickau.de